Nochmal import aus den NL

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Benutzeravatar
KlappiRappi
Forums-SupporterIn 2014
Forums-SupporterIn 2014
Beiträge: 1489
Registriert: 11.08.2005 21:58
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Tiguan 2.0 TD
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 32TLJ Evolution
Wohnort: Kreis GT, SHS
Kontaktdaten:

Nochmal import aus den NL

Beitrag von KlappiRappi »

Hi.

Bei den meisten Berichten lese ich:
"Schnell mal Kurzzeitkennzeichen besorgt und den Klappi rüber geholt."

Ich dachte für NL gäbe es keine Kurzzeitkennzeichen?

Wie würdet ihr das am einfsachsten machen?

Trailer für Holland und Kennzeichen für Deutschland?

Dirk
Benutzeravatar
Brüllmücke
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 36
Registriert: 26.07.2005 23:57
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Mondeo MK3
Camper/Falter/Zelt: Trigano Vendome
Wohnort: Langenberg

Beitrag von Brüllmücke »

MOIN !!

Weis ja nicht was die Holländer für regeln haben.Aber wenn ein Fahrzeug,hier wohl nen Falter überführt werden
soll nach Deutschland spricht nix dagegen.

Ich würd mich mal bei der Zulassungsstelle,da muss das Kurzzeitkennzeichen ja geholt werden,erkundigen.
Ist mit sicherheit einfacher und günstiger als nen
Trailer oder grosser Hänger !!!

Hab vor kurzen nen Auto aus HH(250km von uns) geholt mit Kurzzeit.
Einfacher gehts nicht.


mfg HOLGER
Benutzeravatar
Froggy
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 36
Registriert: 13.10.2005 21:18
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: KIA Sorento 2,5 CRDI
Camper/Falter/Zelt: Jamet Arizona
Wohnort: Garrel

Beitrag von Froggy »

Ich habe mir im letzten Jahr auch einen Jamet Arizona aus den NL geholt

Ich kann Euch nur Abraten Falter mit Kurzzeitkennzeichen aus den NL zu holen, da diese nur innerhalb der BRD zugelassen sind.
Selbst die Roten Kennzeichen sind nur noch innerhalb Deutschlands zugelassen.

Wer also einen Falter aus den NL holen will, muss den Falter entweder mit einem Transportanhänger holen oder den Verkäufer bitten, den Falter bis über die Grenze zu ziehen, damit man dann mit Kurzzeitkennzeichen weiter fahren kann.

Oder man muss sich bei der NL-Verkehrszentrale ein Ausfuhrkennzeichen besorgen, wie das abläuft kann ich leider nicht sagen, da ich mir einen Trailer für 20 Euro besorgt habe und meinen Falter so geholt habe.

Laut Aussage der Zulassungsstelle wird der Missbrauch der Kurzzeit- oder Roten Kennzeichen mit schmerzlichen Bussgeldern bestraft.

man liest sich

Froggy
Wer weiss wie ruhig die Kois sich im Wasser bewegen, weiss wie meine Einstellung ist.
Benutzeravatar
KlappiRappi
Forums-SupporterIn 2014
Forums-SupporterIn 2014
Beiträge: 1489
Registriert: 11.08.2005 21:58
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Tiguan 2.0 TD
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 32TLJ Evolution
Wohnort: Kreis GT, SHS
Kontaktdaten:

Antwort

Beitrag von KlappiRappi »

Hi.

Danke für die Antworten
Das war es was ich hören wollte (oder auch nicht 8) :wink: )

Also Trailer.

Dirk
lexilachs

Beitrag von lexilachs »

Einen schoenen guten Tag!

Ich habe mir im November letzten Jahres einen Faltcaravan aus den Niederlanden besorgt und diesen mittels Kurzkennzeichen ueberfuehrt.

Vorher habe ich mir von meiner Versicherung versichern lassen, dass ich im Ausland Kurzzeitkennzeichen benutzen darf und dementschprechend auch versichert bin.

MfG
lexilachs
Benutzeravatar
KlappiRappi
Forums-SupporterIn 2014
Forums-SupporterIn 2014
Beiträge: 1489
Registriert: 11.08.2005 21:58
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Tiguan 2.0 TD
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 32TLJ Evolution
Wohnort: Kreis GT, SHS
Kontaktdaten:

Versicherung

Beitrag von KlappiRappi »

Moin.

Danke lexilachs.
Welche Versicherung war das denn?

Dirk
lexilachs

Beitrag von lexilachs »

Ich bin mit meinem Kfz und dem Anhaenger bei der LVM versichert. Bei anderen Versicherungen ist das sicherlich genauso.
Benutzeravatar
Brüllmücke
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 36
Registriert: 26.07.2005 23:57
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Mondeo MK3
Camper/Falter/Zelt: Trigano Vendome
Wohnort: Langenberg

Beitrag von Brüllmücke »

MOIN !!

Hab da was gefunden !!

http://www.jena.de/verwalt/b_amt/kfz/html/kurzzeitkennzeichen.htm

Hoffe das ich da nicht gegen irgenwelche Regeln verstose!!


mfg HOLGER
Benutzeravatar
Rod
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1159
Registriert: 03.05.2005 15:54
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: aktuell Fahrrad
Camper/Falter/Zelt: Eureka Zelt: "Tunnel Vision TC" mit grossem Tarp 2007
Wohnort: Berlin

Beitrag von Rod »

Hallo Brüllmücke,

der Link verstößt gegen nix. ;)

Interessant, nach den (nicht rechtsverbindlichen) Informationen der Stadtverwaltung Jena werden die deutschen Kurzzeitkennzeichen z. B. in den Niederlanden zumindest geduldet. Das würde sich mit den Erfahrungen von Lexilachs decken. Dessen Versicherung ihm gesagt hatte, dass er den Klapper mit dem Kurzzeitkennzeichen aus Holland überführen kann.

Beste Grüße, Rod
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
(Augustinus Aurelius)
Antworten

Zurück zu „Zulassung - Versicherung - TÜV - Vollabnahme - Import“