Import/Überführung aus den Niederlanden

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Fuzzy
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Fuzzy »

Geh zu einer anderen Prüfstelle. Alternativ kannst du ihn auch fragen, was er geraucht hat. Bei alten DDR-Anhängern (die dürfte er ja vermutlich auch ab und zu mal in die Finger bekommen) gab es sogar 3-stellige FIN. Hatte ich selber auch schon einen hier.
Ansonsten kannst du dich auch mal bei seinem Vorgesetzten beschweren. Prüfer sind zwar auch nur Menschen, allerdings sind sie nicht allwissend obwohl sie sich teilweise so aufführen.
Gruß Ralf
Didi1403

Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Didi1403 »

vielleicht hilft folgendes:
Du kannst eine Ersatzfahrgestellnummer von einer Prüfstelle bekommen. Da gilt für Fahrzeuge , die in anderen Ländern zulassungsfrei sind oder waren. Schau mal die folgenden Links an. Ich habe sie über google.de mit den Begriffen "ersatz fahrgestellnummer anhänger" oder "fahrgestellnummer niederlande alte anhänger" gefunden.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=69743
https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... freies-kfz

Viel Erfolg.
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teetrinker
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von teetrinker »

da hat man´s wieder.
jahrelang studiert und nüscht in der Birne. Bild
na klar ist das auf Deichsel und Typenschild die Ident-Nummer.
ob die nun 2 oder 13 Stellen hat.
da kann der in seinem grünen Kittel noch so wichtig tun!
Neandertaler
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Neandertaler »

Didi1403 hat geschrieben: 07.08.2019 19:16 oh du armer.
Wenn die selbst keine Bescheinigungen vom deutschen Tüv anerkennen - tz tz tz . Am Ende wollen die noch eine Testfahrt machen und Probewohnen. :?
Viel Glück.
Das ist aber mal tatsächlich rechtens. Der TÜV kann die technische Unbedenklichkeit ausstellen. Was aber eingetragen bzw. akzeptiert wird, liegt in der Verantwortung des Straßenverkehrsamtes. Schwer zu glauben, ist aber mal tatsächlich so. Beispiel: Kleines Kennzeichen an einem US-Fahrzeug. TÜV sagt, ist ok, ein großes würde ggf. über eine Kante des Stoßfängers hinausragen und abwinkeln der Kennzeichen ist nicht zulässig.
Straßenverkehrsamt sagt (und liegt damit tatsächlich im Recht): nö, kein kleines Kennzeichen. Ggf. muss der Stoßfänger abgeändert werden, Kosten hierfür sind bis zu 10% des Fahrzeugwertes als akzeptabel zu bewerten.
Ist mir auch absolut schleierhaft, wie man Schreibtischtätern eine größere Vollmacht zugesteht um über technische Belange zu entscheiden als TÜV/DEKRA-Ingenieure, ist aber in DE leider so.
Da bleibt einem dann wirklich nur eins: wenn möglich, ein anderes Straßenverkehrsamt aufsuchen, kompetente sind aber hierzulande dünn gesät.

Viele Grüße
Stefan
Im Leben ist man mal der Stein und mal die Scheibe. Als Papa bist du aber immer Carglass.
männi
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von männi »

danke für die zahlreiche Hilfe...
da hab ich ja erst mal was zu tun... :dhoch: :dhoch:
männi
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von männi »

Tüv die zweite:

war heute mit Bild von der Nummer und ne Kopie von nem Rapido mit 5-stelliger Nummer.

So richtig wollen SIe dann immer noch nicht ran.
Ich hab ihm gesagt, es kann sein, das die einfach bis 35000 durchnummeriert worden sind. Da wollte der Prüfer nicht mitgehen.

Ich werde jetzt zur ZUlassungsstelle fahren und einen KBA Auszug beantragen.

Zweite Möglichkeit, hat jemand von euch ne deichsel für Rapido Export mit eingeschlagener Fahrgestellnummer, die ich käuflich erwerben kann.
Dann könnt ich umbauen und hätte keine Probleme mehr.

lieben Gruß
Wolfgang
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Grandpa »

Unser Pennine Pathfinder hatte auch keine Fahrgestellnummer im Chassis
eingetragen. Ich bin zum Straßenverkehrsamt gegangen und habe einen Antrag auf
Zuteilung einer Fahrgestellnummer gestellt. Kostenpunkt war etwa 6 Euro .
Damit bin ich zum TÜV und der TÜV Prüfer durfte die Fahrgestellnummer
in den Rahmen einschlagen. Damit stand der Abnahme nichts mehr im Wege.

Viele Grüße :camp1
Hans-Peter
Ich bin mit nichts auf diese Welt gekommen und habe immer noch das meiste davon übrig. :klapp:
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von männi »

das werd ich am dienstag probieren... mal sehen was dann kommt...
ich werde berichten...
Anna
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Anna »

Das Thema hat auch mir und der örtlichen Zulassungsstelle Bauchschmerzen bereitet... In DE gab es keine praktikable Abhilfe, wenn man noch keine Papiere hat.
Bei meinem ersten Import (wohnwagen constructam) lies mir der Holländer die schilder und ich war kurz beim TÜV in NL für ausfuhrpapiere (23€). Die NL Kennzeichen hab ich dann zurück geschickt.
2.Import mit TÜV und einem Pappschild mit meinem kfz Zeichen
3. Import mit 07 er Nummer (wechselkennzeichen für Sammler)
4. Import eines Camp let mit meinem Kennzeichen vom Kfz, da der Anhänger eh über das zugfahrzeug versichert sei (aber nur telefonisch von der Versicherung)
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Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Beitrag von Tigerente »

tomloddel hat geschrieben: 07.08.2019 18:01 ... Laut Händler gibt es - Stand 2017-zwei Straßenverkehrsämter, welche die Fahrgestellnumer persönlich überprüfen müssen oder wollen und keinerlei Bescheinigungen anderer Stellen akzeptieren. Eines davon war, leider selber erlebt, unseres
Moin!
Das andere müsste dann Ffm sein, oder?
Mein Tipp: Neue Warte-Nummer geben lassen und anderen Sachbearbeiter ausprobieren. Ffm hat 20 Schalter.
Habe mit meiner HuFu das ganz große Rad gedreht für ein kleines Kennzeichen (übers RP Darmstadt). Der letzte Sachbearbeiter hat dann das Oldtimergutachten ignoriert und die Ausnahmegenehmigung des Landes Sachsen übernommen. Hätte mir also viel Zeit und Geld sparen können.
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
“Tigerente“ Jörn
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Zulassung...bitte schnelle Hilfe

Beitrag von maltmk »

Moin zusammen,
Es geht um einen Faltcaravan.....wir wollen einen aus den Niederlanden erwerben. Jetzt geht es um die Zulassung. Der Verkäufer sagte uns, das Anhänger in den Niederlanden unter 750 kg keine Zulassung benötigen und somit auch außer dem Kaufvertrag keinerlei Papiere haben. Ist das richtig so??
Wir müßten mit dem Falti zum TÜV, wenn er den dann bekommt mit Kaufvertrag und TÜV zur Zulassungsstelle. Dort würde er dann deutsche Papiere bekommen.
Vielleicht ist ja jemand in der Gruppe der sich damit auskennt.
Vorab schon mal vielen Dank für die Infos und allen ein schönes We.
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Re: Zulassung...bitte schnelle Hilfe

Beitrag von LüLa »

Guten Morgen!
Ich kann dir leider nicht konkret helfen, da ich meinen Falter nicht importiert habe, habe aber schon mehrfach gelesen, dass das Prozedere so mit der Anmeldung ist. Hierzu gibt es auch einige Beiträge.
Grüße, Nicole
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Wappen12
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Re: Zulassung...bitte schnelle Hilfe

Beitrag von Wappen12 »

Moin,

Schaue Dir doch bitte Thread hier mal an : https://klappcaravanforum.de/viewtopic. ... 10&t=16329 , der könnte Dir weiter helfen


Gruß Holger
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Der Racker
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Re: Zulassung...bitte schnelle Hilfe

Beitrag von Der Racker »

Moin maltmk
also hast du den Falter von einem Händler oder einer niederländischen Privatperson?
Bei mir wars so:
Privat über marktplaads .nl unter 750 kg in NL keine Papiere ,also eiene Eidesstattliche Erklärung ,das dieser Anhänger rechtmäßig im Besitz des Verkäufers ist ,vom Verkäufer verlangen ; den VK aufklären ,dass er sich bei Meineid mit Gefängnis belohnt ! Da gabs noch Spass , weil ich den Juristen Advokaat nannte ---- das ist doch der leckerer Eierlikör !!!!! :D Es heisst Notarius.
Mein Vertragspartner / Verkäufer hatte nichts dagegen ,er war 100% sicher . Die Eidesstattliche erkl. braucht die Zulassungsstelle wegen der fehlenden Papiere .
Sonst alles Standard: Kaufvertrag -bezahlen - (bei mir ) aufladen auf den geliehenen70€ pkw-trapo-Anhänger mit Winde)
weil der Falter jetzt keine Zulassung mehr hat .und ich keine roten nummern .
VON Friesland NL nach Oldenburg D gezockelt .
Mit der WGV -telefoniert ob die ungestempelte Fahrt zur Vollabnahme beim Dekra (ca.~ 100€) versichert ist?
"Ja OK, auf dem kürzesten weg !"und ansonsten haftpflicht 17€ jährlich .
Bei Wunschkennzeichen die Schilder bestellt ol ak ... die waren frei , die zulassungsnummer von der WGV erhalten .
Zum Dekra gezuckelt -mit ungestempeltem aber reservierten Kennzeichen .
Der hat sich den Anhänger angesehen Bremse OK ,Reifen gut ,Gewicht eingetragen ,Licht ,Auflaufbremse test bestanden
fin gesucht, gefunden am typenschild .VOLLABNAME OK!
zur zulassungsstelle mit corona termin ;
die Vollabname vorgelegt und die Edesstattliche erkl. und schon konnte ich den Amtschimmel auf das Kennzeichen kleben.
Freundlich und nett geht auf beiden Seiten immer .
Ich fand das ganz einfach !
Noch Fragen ? Bitte gern !
Schietwedder!!!???
DAS BLEIBT NICHT SO !
:hurra:
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Camperherz
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Re: Zulassung...bitte schnelle Hilfe

Beitrag von Camperherz »

Moin,
Ja das ist so. Unter 750 kg keine Papiere und deutsche Beamte drehen frei 😅

Ich hab im letzten Jahr einen Rapido export auf diesem Weg stadtbekannt gemacht....

Helfen kann hier ein Fahrzeugschein eines Baugleichen Anhängers u d ggf ausgedruckt Erklärungen zu evtl nicht vorhandener indentifikationsnummern etc....
gruß

Kathrin
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