Falter hinter "LKW"

Bereich für Themen, die sich mit Besonderheiten des Fahrens mit einem Gepann befassen.
Broncolaine
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Falter hinter "LKW"

Beitrag von Broncolaine »

Morgen Leute,

da ich mal wieder das Thema Falter in Anlauf nehmen wollte, stellt sich für mich noch andere Frage, für die ich in der Boardsuche nix gefunden hab!
Da ich Ende nächsten Jahres auch ein anderes Auto brauche, ist meine Wahl auf so einen "Kleinst-"LKW gefallen. Um genau zu sein entweder einen Dacia Express (geschlossener Kasten) oder den Pick-Up. Da beide meines Wissens nur als LKW zugelassen werden können, stellt sich mir die Frage in wieweit sie vom Sonntagsfahrverbot (da LKW mit Anhänger) betroffen sind, wenn sie ein Klappzelt (welche ja als Spielart des WoWa gelten) ziehen.

Hat jmd zufällig auch so eine Komination oder weiß was da gesetzlich momenan aktuel ist?

Danke
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zawiese
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von zawiese »

Guten Morgen,

gesetzlich ist: LKW, dann Sonntags kein Anhänger - Punkt.

Einige Länder erlauben wohl diese Zugkombination solange es um die private Nutzung geht.

Garantien gibt es hier sicherlich nicht, ich könnte mir allerdings gut vorstellen, solange es wirklich Dein privates Fahrzeug ist, Du Dich bei einer Kontrolle nicht gleich aufbrausend gebärdest, es auch keine größeren Probleme geben wird. Dein Finanzamt nimmt sich ja auch das Recht raus zu entscheiden, welchen Steuerbescheid Du bekommst!

(Parkst Du mit einer Seite auf dem Gehweg? Ok, Du nicht, aber es machen zumindest extrem viele, ist aber nur ganz selten erlaubt!! Da macht sich auch keiner einen Kopf.

Solltest Du sicher gehen wollen - kauf Dir einen PKW.
Wie wird dies eigentlich im Ausland behandelt??

Gruss Thomas
Broncolaine
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Broncolaine »

Danke,
ich kenn halt diesen (wohl veralteten) Sachverhalt aus NRW:
http://www.pickupfreun.de/bilder/sontagsfahrverbot.pdf (Edit: 1.6 ist interessant)

Werde mal abwarten ob sich hier noch einer meldet oder mal selber bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Und im Zweifelsfall wird es kein Falter, da mir das Auto (wegen der Transportkapazität) wichtiger ist!
Zuletzt geändert von Broncolaine am 25.10.2010 13:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von urs_su »

Hi,
schau mal auf Punkt 1.6

Gruß

Gert
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CT7 Fan
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von CT7 Fan »

Hi Broncolaine,
Die von Dir aufgeführten Ausnahmeregeln gelten immer noch. Siehe hier eine Bekanntmachung der Juristischen Abteilung des ADAC. https://www.afwthueringen.de/news/Sonnr ... verbot.pdf

Der Dacia Logan PickUp z. B. hat ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 2590 kg. Damit kannst du also einen Wohnwagen von max. 910 kg, wie es dort steht, zu Freizeitzwecken, dahinter hängen.
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:

Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden
.
Demnach würde also das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger für dich nicht greifen.
Gruß
Udo
Zuletzt geändert von CT7 Fan am 25.10.2010 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Mossi »

Mir war so, das bspw. M-V dem Abkommen nicht beigetreten ist, mit der Folge, das neulich jemand aus Sachsen hierfür bezahlen und büßen sollen durfte......

Es liegt beim Anwalt - Sachsen sagt ja, M-V sagt nein - schönes Rumgedödel.....
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Pekosurf »

Hallo,
brauchst Du den LKW unbedingt oder ist das nur so weil die Anschaffung günstiger ist?
hast Du Dir das mal mit dem Unterhalt durchgerechnet? Steuer UND Versicherung?

Eine LKW Versicherung ist nämlich sehr teuer - Denke der Grund sind die vielen Unfälle mit den Kurierfahrzeugen.
Hab das in 2 Beispielen durch.
Meiner 25 Jahre alter Land Rover sollte in beiden Fällen in Summe gleich viel kosten. ca. 800 € Steuer und 200 € Versicherung als PKW - als LKW wars genau andersrum.
und mein Vater hat so ein Vespa APE Car mit 125ccm... Steuer nach Hubraum... :) Versicherungstechnisch rein formal ein LKW mit Plane und Pritsche Zuladung kleiner 1 to. .d.h. 800 € ... Unser Versicherungsagent hat dann mal geschwind die Räder gezählt und kam da auf exakt 3 Stück... und meinte das ist doch ein Trike.. und so kostet es weniger als 100 € im Jahr... .
Grüsse
Peter
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Sierra »

Hallo,

trotz irgendwelcher länderspezifischer Ausnahmeverordnungen bleibt es dabei: Steht im Schein des Zugfahrzeugs LKW, haste mit Anhänger Fahrverbot.

Bei der Rennleitung ist es ein liebgewonnenes Spiel, beim Oldtimer-Event am Jochpass am Sonntag Nachmittag die schweren Geländewagen mit Anhänger rauszuziehen und ihnen eine Zwangspause zu verordnen.

Ich wollte unseren T4 Transporter mit Trennwand und ohne hintere Sitze auch schon als LKW zulassen, weil die Steuer günstiger ist. Das frißt die Versicherung aber wieder auf. Ein Nullsummenspiel mit dem Nachteil des goodwill-Sonntagsfahrens.

Gruß
Michael
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Broncolaine »

Schonmal Danke,

die "Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken" Passage ist ja auch das worauf ich mich in dem gesetzten Link beziehe. Nun ist das eben eine Empfelung und kein Erlaß oder Gesetz. Ich werde das ganze wohl mal mit unserem Familienanwalt durchsprechen müssen, wenn es so weit ist.

Es soll schon einer der beiden genannten, bzw was vergleichbares sein, da ich eigentlich nie mit mehr als einem Mitfahrer unterwegs bin, aber sehr häufig große, sperrige oder dreckige (oder selbiges machende) Sachen transportier (Haus und Gartenbesitzer). Mit dem jetzigen Opel bin ich da oft schon an den Grenzen (vorallem beim Ladekompfor).
Am liebsten wäre mir die Kombo Dacia Pick-Up ggf mit Anhänger für den Alltag und für Touren dann mit Falter.
Wenn die Entscheidung auf den Express fallen sollte, wir schon wieder eine Variante mit Dachzelt / Dock-On-Zelt und modularen Innenausbau interessant.
Preislich tun sich da nicht viel zum Kombi, nur das da wieder das "Problem mit dem Innenraum ist und alles rausnehmen oder gegen robustes Austauschen (zB PVC-Belag) hab ich dann keine Lust zu.

Also wie schon im ersten Beitrag beschrieben, die Wahl des Fahrzeugs steht eigentlich schon, es ist nun ehr die Frage, ob dazu ein Falter passt. :sun1:
Zuletzt geändert von Broncolaine am 25.10.2010 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Per »

Musst du diesen Transporter als LKW zulassen? Er ist ja leicht genug und da ist PKW immer drin. Nur umgedreht stellen sich die Finanzämter auf die Hinterbeine (wegen des Einnahmeverlustes :D).
Zuletzt geändert von Per am 25.10.2010 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss Per

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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Broncolaine »

Broncolaine hat geschrieben: Da beide meines Wissens nur als LKW zugelassen werden können, ...
Wie das Finanzamt mich dann zahlen läßt ist ein anderer Schuh. Straßenverkerstechnisch ist es ein LKW.
Per
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Per »

Broncolaine hat geschrieben:Straßenverkerstechnisch ist es ein LKW.
Wenn er erst mal als solcher zugelassen wurde: ja.
Aber aufgrund des "geringen" Gesamtgewichtes sollte es keinen technischen Grund dafür geben (und finanziell: siehe Steuer vs. Versicherung).

Weder Sitzplatzzahl noch Größe der Ladefläche verhindern eine Zulassung als PKW, umgedreht aber schon.
Gruss Per

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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Primatic 34 »

Fluch und Segen des förderalistischen System

Mit dieser Aussage

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:

Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.


würde ich ganz vorsichtig umgehen, da diese Regelung der Länderhoheit unterliegt. Eine Entscheidung des Bundesrates, die eine Verbindlichkeit für alle B-Länder bringen würde, steht noch aus.

So haben Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Bremen, Saarland, Schleswig - Holstein und ??????? der Lockerung des Sonntagsfahrverbotes zugestimmt.
Googelt dazu einfach euer Bundesland.

Uwe
Zuletzt geändert von Primatic 34 am 25.10.2010 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
Esterel - vom Stoff zur Wand!
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Broncolaine »

Find jetzt nicht wo es genau steht, da ich meine Papiere nicht zur Hand hab, aber in den Zulassungsunterlagen Teil I steht drin, ob LKW oder PKW und danach richtet sich die Staßenverkersordnung.
Der PickUp wird halt von Dacia als LKW verkauft. Einen LKW zu PKW umzuschreiben ist wohl ein ziemlicher aufwand (wobei die Logans wohl alle technisch gleich sind).
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Re: Falter hinter "LKW"

Beitrag von Broncolaine »

Primatic 34 hat geschrieben:Fluch und Segen des förderalistischen System

Mit dieser Aussage

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:

Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.


würde ich ganz vorsichtig umgehen, da diese Regelung der Länderhoheit unterliegt. Eine Entscheidung des Bundesrates, die eine Verbindlichkeit für alle B-Länder bringen würde, steht noch aus.

So haben Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Bremen, Saarland, Schleswig - Holstein und ??????? der Lockerung des Sonntagsfahrverbotes zugestimmt.
Googelt dazu einfach euer Bundesland.

Uwe

Danke Uwe für den Hinweis, kam aber oben schon mehrmals und habe ich auch als mein Hauptbedenken an dem ganzen geäüßert!
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