Unterlagen Über Jamet Colorado

RSW
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Unterlagen Über Jamet Colorado

Beitrag von RSW »

Hallo!
Ich les hier jetzt schon ein paar Tage mit und hab mir letzte Tage auch einen gebrauchten Falter in Holland geholt da es mit dem Import ja keine großen Probleme geben sollte nach mehreren Berichten hier.

Jetzt ist es nun so das der TÜV einige Bescheinigungen haben möchte über Bremse und Kupplung usw. es aber keine dazu gab. Nachdem ich einen anderen Beitrag hier gelesen habe, habe ich vorhin die Firma Jamet angeschrieben woraufhin ich kurz danach deren Antwort erhielt daß das Unternehmen 1991 aufgekauft wurde und von der Zeit vorher keine Unterlagen mehr erhalten sind.

Hat nun vielleicht jemand hier irgendwelche Unterlagen über einen Jamet Colorado Bj. 90?

Würde mich über Hilfe sehr freuen.
Vielen Dank schonmal.

RSW
Tom
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Gibts doch noch.....

Beitrag von Tom »

Hallo RSW und herzlich willkommen hier im Forum! :hi:

Die Antwort von Jamet verstehe ich nicht, denn die werden doch immer noch als Neufahrzeuge verkauft, z.b. bei Obelink in Winterswijk.
Das ist doch direkt bei euch um die Ecke. Vielleicht können die weiterhelfen.

Kann man nicht einfach den Brief von einem neueren Fahrzeug kopieren?

Wünsch dir Glück und trotzdem viel Spaß mit dem Falter! :wink:
Gruß
Tom :camp1
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Rod
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Beitrag von Rod »

Hallo RSW,

willkommen hier. Es ist nicht ganz klar, nach was du genau suchst. Kannst du das bitte nochmals sagen?

Froggy hat den Anmeldvorgang ja in dem Thread „Falter importieren aus den Niederlanden“ beschrieben:

Fehlen dir Daten:

- um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen? In Froggys Beitrag ist ja der Link zum KBA.

- für die EG-Typgenehmigung des Herstellers? Diese hat Froggy aus Frankreich bekommen

- für die Neuabnahme beim TÜV (Gutachten)?

- Zulassung?

Bin mir mir sicher, dass dir Jamet-Besitzer helfen können. Dass es bei Jamet überhaupt kein Unterlagen mehr gibt, wundert mich auch. Wo genau hast du angefragt, hier in Deutschland oder in Frankreich?

Beste Grüße, Rod
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(Augustinus Aurelius)
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Beitrag von RSW »

Hallo!
Danke schonmal für eure Antworten!
Also beim TÜV wurd mir gesagt das sie Unterlagen über Bremsen und Kupplung bräuchten. Habe deswegen auch bei Jamet in Frankreich angefragt.
Hier mal deren Antwort:

Dear Sir,
We thank you for your mail and the interest given to our brand name Jamet.
Unfortunately, we didn't manufacture your product as we bought Jamet in 1991, and we don't have any paper from this period.
Really Sorry
Regards
Sales Department

Hatte Froggys Beitrag vorher gelesen und deshalb die Anfrage an die Franzosen geschickt. Nur hat er das Glück das sein Arizona Bj 92 ist.
Bräuchte also wahrscheinlich auch die Daten für die Typgenehmigung.

Viele Grüße
René
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Rod
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Beitrag von Rod »

Hallo RSW,

schau mal bei den Kollegen von Zeltcaravan.info. Dort müsste im Downloadbereich eine kopierte Aufbauanleitung für Jamets aus den 90ern liegen. Hab leider keine Ahnung ob dort Daten über Kupplung und Bremsen drin sind.

Den 1. Schritt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung hast du schon hinter dir?

Und jetzt bist du beim TÜV und der braucht technische Daten über Kupplung und Bremsen. Hm, du musst vermutlich ein wenig Geduld haben, bis hier alle reingeschaut haben und ein Jamet Besitzer in seinem alten Ordner gekramt hat.

Eine Möglichkeit wäre noch, in Deutschland einen Jamet-Händler zu finden, der die Jamets schon lange importiert. Eventuell hat der was in seinem Aktenschrank.

Beste Grüße, Rod
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Froggy
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Beitrag von Froggy »

Hallo Rsw,

Die Daten die ich für eine Typgenehmigung beim KBA gebrauchte, waren eigentlich nur die Daten die auf dem Typenschild des Falters zu finden sind. Dann über Google die Seite des Kraftfahrtbundesamts suchen und die PDF-Datei für die Typgenehmigung ausfüllen, ausdrucken und abschicken. Die Bescheinigung kommt dann per Nachnahme, Kostenpunkt 14.00 Euro.

Die Bescheinigung der Firma Trigano by Jamet auf der bescheinigt wurde das das Fahrzeug mit der Fahrgestellnr. XXXXXXXXXXXXXXXXX für den Export hergestellt wurde, hat bei meiner Zulassung oder beim TÜV keinen Interessiert, ich habe die Bescheinigung nicht mal aus dem Umschlag herausholen müssen

Zu den Bremsen muss ich sagen, das die meisten NL-Falter dieser Baujahre keine Rückfahrautomatik haben, sondern man muss diese seperat einrasten, dies wurde bei meinem Jamet auch bemängelt.

Zweitens muss auf der Anhängevorrichtung eine EG Prüfnummer vorhanden sein. Wenn diese ( eine Welle mit einer Zahlenkombination ) nicht vorhanden ist, benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers. Diese ist aber sehr schwer zu bekommen, da bei den Jamet sehr oft Italienische Fabrikate verbaut worden sind.

Wenn dieses nicht zu bekommen ist, wird es schon teurer.
Der Umbau auf eine passende Anhängevorrichtung mit Auflaufbremse wird eine richtige Kostenfrage, denn meistens ist der Umbau von einer Fachwerkstatt auszuführen, weil die Auflaufbremse und die Gestänge meistens nicht zueinander passen.

Eine Alternative um ihn einfacher Zugelassen zu bekommen, wäre die Auflaufbremse zu demontieren, die Seile unten an den Bremstrommeln auszuhängen und eine Ungebremste Zugvorrichtung zu montieren.
Dies wurde mir beim TÜV vorgeschlagen, da der Falter nur ein Zul.Ges.Gewicht von 650 KG hat.

Ich habe aber eine Anhängerbaufirma in unserer Gemeinde gehabt die mir Kostengünstig diese Arbeiten ausgeführt haben, so das ich gebremst unterwegs bin.

mfg

FROGGY
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Beitrag von RSW »

Morgen!
Also die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA hab ich noch nicht.
Werd dann also vielleicht erstmal die Bescheinigung besorgen und dann mal zum TÜV fahren. Mal sehen was die dann alles haben wollen.

Wie Froggy das schon beschrieb ist an meinem auch keine Rückfahrautomatik und eine italienische Anhängevorrichtung.

Schöne Grüße,
René
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Beitrag von Exfalter »

Rod hat geschrieben:...schau mal bei den Kollegen von Zeltcaravan.info. Dort müsste im Downloadbereich eine kopierte Aufbauanleitung für Jamets aus den 90ern liegen. Hab leider keine Ahnung ob dort Daten über Kupplung und Bremsen drin sind...
Hallo René,

du hast ja bereits im Parallelforum gepostet und auch schon Antworten (u.a. auch von mir) erhalten.
Die Aufbauanleitung war seinerzeit von mir. Der Link funktioniert aber wohl nicht (mehr). Ich kann dir jedoch verraten, dass keinerlei technische Daten angegeben waren. Es ging lediglich um die Handhabung (in 3 Sprachen) mit einigen Bildern.
Vielleicht habe ich die Anleitung noch auf meinem Rechner zu Hause. Bei Interesse schicke mir einfach eine PN mit deiner E-Mail-Adresse.
Froggy hat geschrieben:...Zu den Bremsen muss ich sagen, das die meisten NL-Falter dieser Baujahre keine Rückfahrautomatik haben, sondern man muss diese seperat einrasten, dies wurde bei meinem Jamet auch bemängelt...
Ich wusste noch gar nicht, dass eine Rückfahrautomatik jetzt Pflicht ist?!?
Übrigens war das kein NL-Falter aus den frühen 90-ern, sondern ein offiziell bei Fritz Berger in D gekaufter! Fritz Berger hat eine Zeit lang Faltcaravans und später auch feste Wohnwagen verkauft.

Bei den intalienischen Fahrgestellen kann es Probleme bei der Beschaffung von Bremsen-Ersatzteilen (z. B. Beläge) geben. Das weiß ich, weil der Käufer unseres Canyon davon berichtet hat.

Dennoch: Viel Erfolg und viel Spaß beim Campen! :klappi:
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Beitrag von Froggy »

Hallo
ob eine Rückfahrautomatik jetzt Pflicht ist, kann ich auch nicht genau sagen, das Problem bei den Faltern von Jamet aus den Baujahren, ist meistens das fehlende Prüfzeichen.

Und ohne Prüfzeichen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers der Auflaufbremse keine TÜV-Abnahme. (Jedenfalls bei unserem TÜV)

mfg

Froggy
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Beitrag von RSW »

Guten Morgen!

Exfalter:
Habe mir die Anleitung letztens mal runtergeladen als Hilfe. Der Link funktionierte ohne Probleme.

Froggy:
Ich hab gestern nochmal bei ner anderen TÜV-Stelle angefragt und die haben mir nicht gesagt das sie spezielle Herstellerbescheinigungen bräuchten. Probier das ganze wohl einfach mal auf gut Glück wenn ich hinfahr.

Schöne Grüße,
René
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Beitrag von Froggy »

Hallo RSW,

wünsche Dir viel Glück beim anderen TÜV, vielleicht stellen die sich nicht so kleinlich an.

Trotzdem wirst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA beantragen müssen, da du wohl keine Zulassung ohne diese Bescheinigung bekommen wirst.

mfg

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