Transport von Gasflaschen

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Kamikaze
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Re: Transport von Gasflaschen

Beitrag von Kamikaze »

Ach lass doch, Sicherheit geht vor. Ich ruf' morgen auch gleich mal beim TÜV an und frag wie ich meine 11kg Gasflasche transportieren soll. Und dann ruf ich nochmal für die 5kg Flasche an, die hat so einen Kratzer an der Seite, könnte eine Schwachstelle sein, werd' wohl ein Gutachten dazu machen lassen :lol

vg Ralph
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Jugger64
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Re: Transport von Gasflaschen

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Herbert,

ich halte die Verbreitung von Halbwissen grundsätzlich für nicht sinnvoll. Ggf. kann Halbwissen sogar gefährlich werden.
Herbert hat geschrieben:Der Transport von vollen ebenso wie leeren Behältern zum Befüllen mit Gefahrgut unterliegt auf jeden Fall der ADR-Verordnung, ist zwar nicht kennzeichnungspflichtig wegen einer Mindermenge, jedoch gelten auch hier die Vorschriften des ADR (Gefahrgutverordnung).
Kann gut sein, aber verlinke die Verordnung einfach mal, damit jeder selber nachlesen kann.
Herbert hat geschrieben:Danach müssen sie entsprechend gesichert sein, zum Transport mit einem Deckel versehen sein, der eine Beschädigung durch Gewalteinwirkung ausschliesst.
Klingt logisch!
Herbert hat geschrieben:Das Herausschrauben von Entnahmeventilen ist m.E. nicht zulässig. Und ob der einschraubbare Tragegriff als Sicherung durchgeht, weiss ich nicht.
Warum klärst du das nicht einfach bevor du so etwas schreibst?
Herbert hat geschrieben:Aber es gibt auch für diesen Transportbehälter ein Datenblatt und das würde ich mir beim Lieferant anfordern, bevor ich mindestens 500,- € an Geldstrafe auf mich nehmen würde.
Mindestens 500 € Geldstrafe? Wie ist das Vergehen definiert, gegen welche Rechstnorm wird verstoßen und wo kann ich den Strafrahmen nachlesen?
Herbert hat geschrieben:Auch bei den blauen Flaschen sind schon LKW's stillgelegt worden, weil sie ohne Ventil transportiert wurden.
Das wage ich zu bezweifeln!!! (s.u.)

Die hier gezeigte 2 kg-Alugasflasche verwendet die gleiche Technik wie die blauen Butangasflaschen Campingaz R907, R904, etc.. Die Flasche hat an der Stelle wo der Entnahmeadapter eingeschraubt wird ein Rückschlagventil, welches die Flasche verschließt, wenn der Adapter entfernt wird. Zusätzlich schraubt man für den Transport noch einen Verschluss auf, an dem auch der Henkel zum Tragen der Flasche befestigt ist.
Wenn diese Flasche mit eingeschraubtem Entnahmeventil transportiert wird, besteht die Gefahr, dass das im Falle eines Unfalles der Adapter zwischem dem Gewinde und der Absperrmöglichkeit abbricht. Nun kann das Gas mit dem vollen Druck entweichen. Genau das soll jedoch vermieden werden.
Bei sonstigen Gas-Flaschen ist das Entnahmeventil i.d.R. fest mit der Flasche verbunden. Es muss also gesondert geschützt werden. Bei deutschen Propangas-Flaschen geschieht das mit einer Schutzkappe. In anderen Ländern (z.B. NL) verwendet man dazu Stahlkragen. Bei gefährlicheren Gasen (Azetylen, Sauerstoff, etc.) sind die Kappen massiver ausgeführt und aus dickem Stahl und mittels eines Gewindes mit der Flasche verbunden.

Gruß
Norbert

P.S.: Zusätzliche Lektüre zum Thema unter Transport von Gasflaschen im Auto oder auch unter Gasflasche im Camp-let.
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
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Röhricht
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Re: Transport von Gasflaschen

Beitrag von Röhricht »

Gas? War das nicht mein Stichwort? :mrgreen:

Also mal zur Klarstellung folgender Link
https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/80_umf.htm#3
Da steht eigentlich alles wissenswerte.Interessant ist die Passage das bei Kleinmengen unter 30
kg die ADR nicht gilt.
Die Vorschriften über Ladungssicherung gelten aber auf alle Fälle.
Zu den Schutzkappen: die roten Kappen für die normalen Flaschen sind beim Transport zwingend vorgeschrieben.Die vorgstellten Minialus haben kein festmontiertes Ventil.Dort gelten die Schraubdeckel als Ladungssicherung.Der Transport mit eingeschraubtem Entnahmeventil ist da verboten.
Zu den Bußgeldern :da hat Herbert nicht übertrieben.Bei Verstößen gegen die ADR sind solche hohen Strafen fällig.Allerdings nur im gewerblichen Bereich.
Im privaten Sektor sind es aber auch bis zu 250€ und Punkte die da drohen können.
Also immer schön den Regler ab und die Kappe rauf und alles ist gut. :dhoch:
Zuletzt geändert von Röhricht am 11.09.2013 05:55, insgesamt 1-mal geändert.
Mfg Arnulf
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Re: Transport von Gasflaschen

Beitrag von awh2cv »

Hatten wir das nicht schon mal? :dhoch:
(guckst du hier)
Herbert da hattest du auch einen Beitrag drin.

mit entstressten Grüßen
armin
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Re: Transport von Gasflaschen

Beitrag von Rollo »

Moin,
schaut euch mal das hier an, danach ist im Anhang VIII geschrieben, das man sogar während der Fahrt den Gasbetrieb für Heizung oder Kühlschrank ,weiterführen darf.
2132 Tschüß Rollo




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Herbert
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Re: Transport von Gasflaschen

Beitrag von Herbert »

Zunächst einmal herzlichen Dank für die belehrenden Worte über gefährliches Halbwissen bezüglich des Transportes von gefährlichen Gütern auf der Strasse, danke an Norbert.

Zunächst zur Verlinkung der GGVS (Gefahrgutverordnung Strasse) oder wie sie nach der Erneuerung von 2011 genannt wird: GGVSEB, Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/BJNR138900009.html
Über die nationale Verordnung gilt die ADR-Verordnung: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, die die deutsche GGVS mit einschliesst und der sich in Europa alle und darüber hinaus noch einige Staaten angeschlossen haben.

Ich weiss, dass das auf jeden Fall zuviel ist, da es hier ja „nur“ um den Transport von Gasflaschen geht. Aber durch diese Gefahrgutverordnung muss sich jeder Kraftfahrer in Lehrgängen durchkämpfen, der in seinem Job Gefahrgut zu transportieren hat. Dieses Wissen muss er alle 5 Jahre auffrischen und darüber eine Prüfung vor IHK ablegen.

Bezüglich der Ventile bei Gasflaschen bin ich vom Merkblatt der Stadt Berlin ausgeganegen, http://www.berlin.de/imperia/md/content/lea/fahrerlaubnisangelegenheiten/merkblatt_gasflaschen.pdf?start&ts=1208523597&file=merkblatt_gasflaschen.pdf
welches eine klare Aussage darüber trifft, dass Gasflaschen generell mit Ventil zu transportieren sind, aber über Ausnahmen keine Aussage trifft.

Bezüglich der hier gezeigtenGasflasche, die mit der gleichen Technik ausgestattet sein soll wie zum Beispiel die Campinggaz R907 habe ich mir auch das Datenblatt zur R907 angesehen, ebenso auch das Sicherheitsdatenblatt. Aus den Beschreibungen ist zu entnehmen, dass das fest eingebaute Sicherheitskugelventil einen selbsttätigen Ausfluss von Gas nach dem Abdrehen des Entnahmeventils verhindert. Transportiert werden sollte jedoch nur mit der aufgeschraubten Transportsicherung, aber das hat Norbert ja auch geschrieben.

Zu den Bussgeldern ist zu sagen, dass da sehr viele Kontrollbeamte absolut keinen Spass mehr verstehen, wenn es sich um den Transport von Gefahrgut handelt, denn es ist gleich, ob dies in gewerblichen Rahmen geschieht oder im privaten. Demnach ist der hier aufgeführte Beitrag aus 2008 „Transport von Gasflaschen im Auto“ längst hinfällig, da die GGVS in 2011 geändert wurde. Eines ist jedoch auch klar, Gefahrgut bleibt es ja trotzdem.

Der Bussgeldkatalog gerade bei Gefahrgut ist so vielseitig und so schwammig gehalten, dass man immer von – bis schauen sollte. Selbst die Missachtung einer Vorschrift kann da schon locker 150,- € kosten. Aber zum Selbernachlesen einfach mal klicken: http://www.gefahrgutshop.de/Anl-07_Buss-_und_Verwarngeldkatalog.pdf

Gruss Herbert
Folkert
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Re: Transport von Gasflaschen

Beitrag von Folkert »

Hallo Herbert,
Du schreibst " dass das fest eingebaute Sicherheitskugelventil einen selbsttätigen Ausfluss von Gas nach dem Abdrehen des Entnahmeventils verhindert. " Die Fertigung muß aber einige Toleranzen aufweisen, denn sonst kann ich mir nicht erklären, daß bei mir nach dem abschrauben des Anschlußes das Gas weiter ausströmte. Wir haben (würde mir nicht noch einmal passieren) mit einem Schraubenzieher die Kugel in dem Ventil gedrückt so daß anschließend Schluss war mit dem Ausströmen. Seitdem habe ich nie wieder eine Camping Gaz Flasche angefasst.
Gruß Folkert
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