
hab ich gerade gelesen.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-alexander-hatz-strafbefehl-zurueckgezogen-a-1017498.html
Gruß Peter

Der Spiegel hat geschrieben:Der Notarzt habe seine Schilderung der Fahrt erst dargelegt, nachdem der Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen sei.
Und das ist auch gut so!CT7 Fan hat geschrieben:Dieser Strafbefehl wurde jetzt zurückgezogen.
awh2cv hat geschrieben:Da wirds aber Alttestamentarisch![]()
Auge um Auge
Zahn um Zahn
Das würde ja bedeuten, daß der Herr Hatz jetzt freiwillig die Strafe zahlt und seinen Lappen nicht für ein halbes, sondern für ein ganzes Jahr abgibt.Matthäus 5,38-40 hat geschrieben:38 Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Auge für Auge und Zahn für Zahn.
39 Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin.
40 Und wenn dich einer vor Gericht bringen will, um dir das Hemd wegzunehmen, dann lass ihm auch den Mantel.
Also: Geldstrafe oder dem Uli Gesellschaft leisten!StBG hat geschrieben: § 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.