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Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 12:44
von Andrusch
Das haut dem Faß den Boden aus. Alle CT-Besitzer müssen seit dem 01.05.2014 drei (!) Geschwindigkeitschilder an den kleinen Anhänger kleben. Hinten, rechts, links. Seit dem ersten Mai 2014 ist offensichtlich der § 58 der STVZO geändert worden. Hier speziell geht es um Absatz 3, Punkt 2. :oops:
Der TÜV (DEKRA) droht mit Verweigerung der Marke am Nummernschild.
Man stellt in diesem Paragraphen ab auf eine "bauartbedingte" Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Mit dieser Bauart kann man aber auch behördlich genehigt unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h fahren. Die Bedingungen sind im Wesentlichen das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug/Anhänger und Reifen, die jünger als 6 oder 7 Jahre sind.

Heimat deine Sterne, wie sieht denn dann unser Klappfix aus?

Seht hier: https://anker-online.de/Camptourist.html

Gruß
Andreas

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 13:48
von Per
Komisch, wenn gar kein Schild dran ist, darf man halt nicht schneller fahren, wieso ist das ein (erheblicher!) Mangel? :?

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 14:18
von Jasper am Meer
Moin!

Bedeutet das für uns 100-Fahrer jetzt definitiv, dass wir jetzt losziehen müssen, um uns 2 Aufkleber zu besorgen und unseren Anhängern links und rechts eine zu kleben?

Viele Grüße
Jasper

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 14:21
von Niels$
Nö, das betrifft 100er ja nicht, denn die Bedingungen sind nicht erfüllt. Hier reicht wohl ein Teller.
Welcher Punkt soll den beim CT zutreffen? Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit oder die Bremsverzögerung?
Es st ja nach dem Text nicht so, dass das jeder Anhänger haben muss, nur wenn einer der Punkte erfüllt ist. Dabei frage ich mich natürlich, was mit ungebremsten Anhängern ist? Da sollte die Bremsverzögerung ja immer zu gering sein...

Niels

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 14:25
von Andrusch
Ich stehe vor einem Rätsel mit dem § 58.
Vielleicht kann das einer auflösen.

Gruß
Andreas

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 14:32
von Tutzitu
Hallo

weiß denn einer wie man die Bremsverzögerung berechnen kann ? Bei ungebremsten ist mir das klar die ist gleich 0 aber mein 6-1 hat eine Hydraulische
Bremse macht die mehr als 2,5m/s ?


der Thomas

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 16:30
von wurzelprumpf
Moin,

mit der "durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit" habe ich mich kürzlich schon wegen einer versicherungstechnischen Frage beschäftigt.

Schaut einfach in die "Zulassungsbescheinigung Teil I". Dort ist unter Buchstabe "T" (ganz rechts oben) die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eingetragen. We noch einen alten "Fahrzeugschein" hat, schaut unter Punkt "6" (in der Mitte) nach.

Wenn dort kein Eintrag vorhanden ist (also nur ein Strich), dann hat das Fahrzeug keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und §58(3) kommt nicht zum Tragen.

Gruß
Michael

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 16:45
von Andrusch
Man bezieht sich seitens der DEKRA auf den § 58 STVZO Abs. 3 Punkt 2
Die Sache mit der Bremsverzögerung ist nicht gemeint.

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 16:57
von Andrusch
Aufgrund Michaels Antwort habe ich in den KFZ-Bief gesucht und gefunden. Der Fund ist erschütternd, nicht nur, daß es sich um einen CT 6-1 handelt, sondern ich sorge mich um das unmögliche, künftige Aussehen des Camptourist. Mit solchen großen Schildern an den Seiten und am Heck ........

Seht hier: https://onedrive.live.com/redir?resid=A ... oto%2c.jpg

Gruß
Andreas

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 17:19
von Jasper am Meer
Kann man dann daraus schließen, dass gebremste Anhänger (bei entsprechender Bremsverzögerung) mit 100er-Zulassung keinen Aufkleber brauchen, ungebremste mit 100er-Zulassung aber schon noch?

Gruß
Jasper

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 17:28
von Niels$
Na ja Jasper, 100er-Zulassung braucht ja immer einen Teller. Über die Logik von solchen Regelungen braucht man wohl nicht nachzudenken - dazu fehlt uns kleinen Menschen der Blick für das große Ganze.

Aber Brief steht ja keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit drin. Also kommt das doch für Andreas nicht zum Tragen. Wie Michael schon schrieb hat Dein CT also keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Ansonsten würde der Strich ja bedeuten, dass man den CT überhaupt nicht bewegen darf ;)
Und es gibt ja auch genug CTs mit einer 100er-Zulassung, was einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von < 100km/h ja auch widerspräche. Hier scheint es IMHO doch wirklich angebracht, denn Herren im Kittel zu wechseln.
:idea:

Wobei grundsätzlich finde ich es weiterhin spannend, was mit ungebremsten Anhängern ohne 100er-Zulassung aber mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit > 100 ist. Die müssten danach gepflastert werden...

Niels

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 17:30
von KSF
Jasper am Meer hat geschrieben:Kann man dann daraus schließen, dass gebremste Anhänger (bei entsprechender Bremsverzögerung) mit 100er-Zulassung keinen Aufkleber brauchen, ungebremste mit 100er-Zulassung aber schon noch?

Gruß
Jasper
Es geht hier ja nur, daß in dem Fahrzeugschein/Brief die Eintragung drin steht: Bauartbedingte Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit.
Hier also 80km/h.

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 17:41
von Niels$
Aber das Ganze ist nicht neu. Ich habe hier die STVZO-Version älteren Datums gefunden: http://www.autorecht24.de/Recht_Gesetze/Gesetze/Mehr_Gesetze/StVZO_11/stvzo_11.html
Das steht das schon genau so drin. Aso da will doch jemand Regelungen einführen, die bislang keinen interessiert haben. Und das noch in dem Fall ohne jeden Grund.
---Selbstzensur---

Niels

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 17:43
von Andrusch
Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit steht leider im KFZ-Brieff. Zwar steht bei Ziffer 6 ein Strich, aber unten ist ein Text zu sehen, der bezieht sich auf die Ziffer 6 mit dem Vermerk 80 km/h.
Niels, wenn Du nochmals den obenstehenden Link von mir verfolgst, siehst Du das.
Klar, jetzt könnte ich umsteigen auf eine 100ter Zulassung, aber das wäre das Aus für die noch sehr guten Reifen für 134 Mark/Stück von Pneumant aus dem Jahre 1978.
Nein, ich weine jetzt nicht, falls einer auf den gedanken kommt, aber eine Glanzleistung des Reifenhersteller ist es allemal. Ich habe mir 1983 einen Lastenanhänger selbst gebaut und von der damaligen KTA abnehmen lassen. (heute TÜV) Anstandslos nimmt mir der Überwachungsverein die Reifen gleicher Größe wie beim Camptourist ab. (Bj. 1983)
Aber zurück zum Thema, ich stelle mir immer wieder vor, wie der CT mit den drei (!) Tellern aussehen wird. :roll:

Die Frage besteht auch darin, was unter "bauartbedingt" zu verstehen ist. Meines Erachtens nach hat das mit gebremst und ungebremst nichts zu tun.

Gruß
Andreas

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 17:48
von Andrusch
Ich lese die Änderung des § 58 STVZO auf dieser Seite Niels, ziemlich weit unten wirst Du fündig: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Gruß
Andreas