Zoll!?! MWSt?!

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Benutzeravatar
Bellabambina
Echter Camper
Echter Camper
Beiträge: 76
Registriert: 24.07.2009 23:14
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Seat Alhambra
Camper/Falter/Zelt: Combi Camp Valley 2009
Wohnort: NW

Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

Hallo zusammen,

ich kaufe einen Anhänger in NL und überführe in nach D.

Kann mir jemand sagen, wie das mit Mehrwertsteuer und Zoll ist.

Lieben Dank.

Bella
Benutzeravatar
Thule
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 202
Registriert: 07.07.2013 11:59
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Vito Select 119 4Matic
Camper/Falter/Zelt: Rapido Orline 33E
Wohnort: Oberbayern
Kontaktdaten:

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Thule »

Ist doch EU ! Ergo kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer.
Benutzeravatar
Fuzzy
Forums-SupporterIn 2022
Forums-SupporterIn 2022
Beiträge: 1269
Registriert: 01.12.2013 16:40
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ducato X290 L2H2
Camper/Falter/Zelt: Schepp Zugvogel 1 Bj.1996
Wohnort: Bad Waldsee
Kontaktdaten:

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Fuzzy »

Da wäre ich mir aber nicht so sicher.
Ist es ein gebrauchter Anhänger zahlst du nichts, da die Steuer schonmal entrichtet wurde.
Bei einem Neufahrzeug sieht es evtl anders aus.
Ich gehe mal davon aus, daß du als Privatperson importieren willst.
Bei Fahrzeugen und Transportmitteln wird die Steuer im Zielland entrichtet. Das könnte bedeuten, du zahlst die Steuer in NL, bekommst die auf Antrag wieder zurück und bezahlst diese dann in Deutschland.
Ausnahme: Autos

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Neuwagen kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen, in dem Sie Ihr Fahrzeug anmelden, also in Ihrem Wohnsitzland.

Als Neuwagen gilt jedes Auto, das weniger als 6 000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist. Diese Mehrwertsteuerregelung gilt auch für andere neue Transportmittel wie Boote und Luftfahrzeuge.

Für Gebrauchtwagen und andere von Privatpersonen gekaufte Gebrauchtfahrzeuge wurde die Mehrwertsteuer bereits vom ursprünglichen Käufer im Einkaufsland gezahlt.

Für einen Gebrauchtwagen, den Sie von einer Privatperson kaufen, müssen Sie daher keine Mehrwertsteuer zahlen, weder in dem Land, in dem Sie den Wagen kaufen, noch in dem Land, in dem Sie ihn anmelden.


Quelle: http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/vat/index_de.htm

Ruf einfach beim Zoll an und schildere deinen Fall. Da bekommst du dir richtige Antwort auf deine Frage. Zoll fällt zwar auf jeden Fall keiner an, aber der Verein ist auch für die Steuer zuständig.
Wäre nett, wenn du sie dann hier abschliesend posten könntest.
Zuletzt geändert von Fuzzy am 20.04.2016 15:11, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Ralf
Benutzeravatar
Knebel24
Power-Camper
Power-Camper
Beiträge: 705
Registriert: 27.09.2009 22:54
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Yeti 1.2 TSI Drive
Camper/Falter/Zelt: UdoCamp iCamp 2018
Wohnort: Krefeld

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Knebel24 »

Anhänger gelten aber nicht als Fahrzeuge in diesem Sinne. § 1b UStG ist daher auf neue Anhänger nicht anwendbar. Daher zahlst du beim Kauf in NL nur die niederländische MwSt an den Händler.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
Ich steh' auf Falten!
Tombaz
Forums-SupporterIn 2018
Forums-SupporterIn 2018
Beiträge: 155
Registriert: 15.03.2011 09:25
Land: Österreich
Zugfahrzeug: Suzuki Jimny. Renault Kangoo
Camper/Falter/Zelt: DeWaard Jan van Gent, Karsten 300, Sterckeman 370LJ
Wohnort: Österreich

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Tombaz »

einfach beim Finanzamt fragen...

Zoll gibts keinen, Mwst mMn nur dann wenn der Mehrwertsteuersatz in NL anders ist als in D
Benutzeravatar
stefantom
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1095
Registriert: 19.05.2008 16:52
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Focus TDCI 1,6 von 1.1.11
Camper/Falter/Zelt: Esterel C 31 , hobby delx 455 uf 2015
Wohnort: Gescher / Hochmoor
Kontaktdaten:

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von stefantom »

Also beim gebrauchten gibt's keine Steuer drauf das weiss ich aus Erfahrung beim Neukauf kommt laut obelink was drauf
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
Folkert
Allwetter-Camper
Allwetter-Camper
Beiträge: 974
Registriert: 04.12.2011 18:48
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Fiat Doblo
Camper/Falter/Zelt: Camp-let Safir 1987 Vaude Opera, de Waard Duinpieper
Wohnort: Leer/Ostfriesland

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Folkert »

Bei einem gebrauchten Wagen brauchst Du nichts zahlen. Auch bei einem neuen Wagen fallen keine Steuern an, denn die BTW (Niederl. MwSt) ist höher als die
deutsche. Mit viel Papierkrieg könnte man sich vom deutschen Zoll noch einige € zurück holen. Auch bei Obelink fallen keine zusätzlichen Steuern an, denn normalerweise sind die ausgezeichneten Preise Endpreise d.h. einschl Steuer. Man muß nur aufpassen ob der Händler von Brutto- oder Nettopreisen spricht. Wird gerne von Holländern mal bei deutschen Kunden versucht.

Gruß Folkert
Zuletzt geändert von Folkert am 20.04.2016 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Bellabambina
Echter Camper
Echter Camper
Beiträge: 76
Registriert: 24.07.2009 23:14
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Seat Alhambra
Camper/Falter/Zelt: Combi Camp Valley 2009
Wohnort: NW

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

:hi:

Vielen Dank für eure Antworten.

Laut Kaufvertrag ist der Preis inclusive 21 % BWT.
Der Wagen ist Modelljahr 2009, also kein Neuwagen.

Wenn ich eure Antworten richtig verstehe, fallen weder Zoll noch Steuer an
Evtl. kann ich 2 % BWT/MWST irgendwo/irgendwie beantragen.

Sicherheitshalber frage ich beim Finanzamt nach. Hoffentlich wissen die das auch, das gehört wahrscheinlich nicht zum Tagesgeschäft.

LG
Bella
Benutzeravatar
Fuzzy
Forums-SupporterIn 2022
Forums-SupporterIn 2022
Beiträge: 1269
Registriert: 01.12.2013 16:40
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ducato X290 L2H2
Camper/Falter/Zelt: Schepp Zugvogel 1 Bj.1996
Wohnort: Bad Waldsee
Kontaktdaten:

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Fuzzy »

Bei nem Gebrauchten brauchst du nichts beantragen wollen. Da müsste dir der Händler ja seinen Einkaufspreis offenbaren, da er vermutlich nur auf die Differenz zwischen Ankaufpreis und Verkaufspreis seine MwSt abführt. Und das wird er nicht machen. Ausserdem wäre die Summe, die du da rausschlagen möchtest in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Aber was anderes: Anhänger bis 750Kg laufen in NL meist aufs Zugfahrzeug. Das bedeutet, daß sie keine Papiere besitzen. Achte also drauf, daß diese vollständig vorhanden sind. Sonst wird das mit einer Zulassung in Deutschland schwierig. Ist das zulässige Gesamtgewicht höher, so benötigten auch die Nl-ler Papiere.
Gruß Ralf
Benutzeravatar
Bellabambina
Echter Camper
Echter Camper
Beiträge: 76
Registriert: 24.07.2009 23:14
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Seat Alhambra
Camper/Falter/Zelt: Combi Camp Valley 2009
Wohnort: NW

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

Hallo Ralf,

du hast Recht. Um die 2 % mache ich mir keinen Kopf.

Die fehlenden Papiere beschäftigen mich da schon mehr. Aber durch intensives Nachfragen überall habe ich ein paar Papiere zusammen bekommen und hoffe, dass sie mir den Weg zu deutschen Papieren ermöglichen.

Wir werden sehen.

LG Bella
Folkert
Allwetter-Camper
Allwetter-Camper
Beiträge: 974
Registriert: 04.12.2011 18:48
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Fiat Doblo
Camper/Falter/Zelt: Camp-let Safir 1987 Vaude Opera, de Waard Duinpieper
Wohnort: Leer/Ostfriesland

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Folkert »

Hallo Bella,
Du mußt damit rechnen, dass Du eine Vollabnahme durch den TÜV brauchst. Meine 4 in Holland gekauften neuen Camp-let mit kpl. Papieren
durfte ich zum TÜV karren für eine Vollabnahme erst dann habe ich eine Zulassung bekommen. Da wir in Deutschland leben mit bundeseinheitlichen
Vorschriften, kann es sein, dass Du Glück hast und es nicht brauchst. Soll was mit den jeweiligen Mitarbeitern zu tun haben.
Ich wünsch Dir viel Glück und vernünftige Mitarbeiter beim Verkehrsamt.

Gruß Folkert
Benutzeravatar
Knebel24
Power-Camper
Power-Camper
Beiträge: 705
Registriert: 27.09.2009 22:54
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Yeti 1.2 TSI Drive
Camper/Falter/Zelt: UdoCamp iCamp 2018
Wohnort: Krefeld

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Knebel24 »

Du kannst definitiv nichts sparen, egal ob Neu- oder Gebrauchtanhänger. Du bezahlst beim holländischen Händler mit dem Kaufpreis deine BTW und fertig.

Anders wäre es nur, wenn du den Anhänger als Unternehmer für dein Unternehmen nach D überführen würdest.
Auch der so genannte nichtkommerzielle Reiseverkehr, bei dem man auch die 2%-Punkte einsparen könnte, gilt nicht innerhalb der EU.
Und Anhänger gelten nicht als Fahrzeuge, für die es die Sonderregelung des § 1b Umsatzsteuergesetz gelten würde.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
Ich steh' auf Falten!
Wombads
Forums-SupporterIn 2016
Forums-SupporterIn 2016
Beiträge: 61
Registriert: 20.06.2006 07:05
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Zafira
Camper/Falter/Zelt: Rapido Orline 39L
Wohnort: Bonn

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Wombads »

Folkert hat geschrieben:Hallo Bella,
Du mußt damit rechnen, dass Du eine Vollabnahme durch den TÜV brauchst. Meine 4 in Holland gekauften neuen Camp-let mit kpl. Papieren
durfte ich zum TÜV karren für eine Vollabnahme erst dann habe ich eine Zulassung bekommen. Da wir in Deutschland leben mit bundeseinheitlichen
Vorschriften, kann es sein, dass Du Glück hast und es nicht brauchst. Soll was mit den jeweiligen Mitarbeitern zu tun haben.
Ich wünsch Dir viel Glück und vernünftige Mitarbeiter beim Verkehrsamt.

Gruß Folkert
Sie kann nicht damit rechnen eine Vollabnahme zumachen, sondern sie muss eine Vollabnahme machen, dies gilt für alle Fahrzeuge die mit Ausländischen Papieren eingeführt werden.
Probleme gibts nicht die macht man sich nur
Benutzeravatar
Bellabambina
Echter Camper
Echter Camper
Beiträge: 76
Registriert: 24.07.2009 23:14
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Seat Alhambra
Camper/Falter/Zelt: Combi Camp Valley 2009
Wohnort: NW

Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

Guten Abend,

der erste Schritt ist geschafft. Der Valley steht vor der Haustür. :hurra:

BWT wurde beim Händler bezahlt.
Auf der Rückfahrt kam ich in die allgemeine Fahzeugkontrolle (100 gefahren, fand die Polizei zu schnell). Im Gespräch zeigten sie Interesse für mein gutes Stück, fragten auch nach "In Holland gekauft?", aber keiner hat was von Kaufvertrag, Zoll oder Steuer gesagt. Es ist also alles Ok.

Nächste Woche fahre ich zum TÜV für die Vollabnahme und hoffe, dass ich gut durchkomme.

Gute Nacht
wünscht Bella
Antworten

Zurück zu „Zulassung - Versicherung - TÜV - Vollabnahme - Import“